bedeutet, dass sich die Netzhaut von der darunterliegenden Aderhaut abhebt. Zwischen den beiden Schichten bildet sich Flüssigkeit, wodurch sich die Netzhaut in den Augapfel vorwölbt. Durch einen Zug des den Augapfel ausfüllenden Glaskörpers kann eine sogenannte rhegmatogene Netzhautablösung entstehen, die sich anfangs häufig durch kleine Löcher und Risse bemerkbar macht. Ausgangspunkt kann z.B. starke Kurzsichtigkeit sein. Ebenso können schwere Entzündungen, ein Tumor oder auch diabetesbedingte Netzhautveränderungen (Diabetes mellitus) ursächlich verantwortlich sein. Da die Netzhaut keine Schmerzfasern hat, lässt sich eine Netzhautablösung nur anhand von plötzlich auftretenden Sehstörungen erkennen, z.B. das Sehen von Lichtblitzen oder eines bogenförmigen Leuchtens im Auge (auch bei geschlossenen Augen) oder auch von Flocken und kleinen schwarzen Punkten ("Rußregen"). Ist der Teil der Netzhaut betroffen, auf dem sich die Makula, der schärfste Punkt des Sehens, befindet, ist kein scharfes Sehen mehr möglich. Eine Netzhautablösung gehört sofort in augenärztliche Behandlung. Oft lässt sich eine vollständige Ablösung, z.B. mithilfe von
Lasertherapie, verhindern. Bei der rhegmatogenen Netzhautablösung können zudem weitere chirurgische Maßnahmen (z.B.
Plombenchirurgie) zum Einsatz kommen. Gegebenenfalls ist auch eine sogenannte pars plana Vitrektomie notwendig, bei der der Glaskörper aus dem Augeninneren abgesaugt wird. Diesen Eingriff führt die Augenklinik mithilfe der minimal-invasiven Technik unter Sichtkontrolle mithilfe eines Operationsmikroskops durch.