bedeutet künstlicher Gelenkersatz: Ist ein Knie-, Hüft-, Schulter- , Ellenbogen- oder Sprunggelenk durch einen Unfall oder eine (degenerative) Erkrankung (z.B. fortgeschrittene
Arthrose, rheumatisch bedingte Gelenkzerstörung) so stark geschädigt, dass es seine Beweglichkeit (weitgehend) eingebüßt hat und/oder nur noch unter Schmerzen bewegt werden kann, ist heute in vielen Fällen der operative Einsatz eines künstlichen Gelenks die Methode der Wahl. Moderne Operationstechniken und knochenschonende Endoprothesensysteme aus gut verträglichen Materialen erlauben einen risikoarmen Eingriff und die Möglichkeit, das Gelenk wieder schmerzfrei bewegen zu können (siehe auch
Schulterbeschwerden,
Arthrose,
Arthroskopie,
Kniechirurgie).