ist eine minimal-invasive Methode, die der Begutachtung (Spiegelung) des Gelenkinneren zu diagnostischen Zwecken und oft auch der Therapie von Gelenkverletzungen und -erkrankungen dient. „Minimal-invasiv“ bedeutet, dass es für den Eingriff genügt, 2 millimeterkleine Hautschnitte zu setzen, die nur noch so groß sind, dass ein Arthroskop hindurch gelangt. So bleibt die Hautschädigung gering, Sehnen, Muskeln und andere Weichteile bleiben intakt. Die relativ kleine Gewebeschädigung hat einige Vorteile: Die Patienten erholen sich rascher von dem Eingriff, die Heildauer ist kürzer, und auch die Komplikationsrate ist geringer als bei der klassischen Gelenkoperation. Außerdem gilt das Verfahren als risikoarm, da mittels der im Arthroskop integrierten Optik der gesamte Eingriff unter Videoüberwachung, also unter Sichtkontrolle erfolgt. Je nach Indikation können geschädigte Anteile (z.B. abgerissene Meniskusteile im Knie) oder Kalkeinlagerungen in der Schulter (
Schulterbeschwerden) entfernt, gerissene Kreuzbänder mithilfe von körpereigenen Band- oder Sehnenstrukturen rekonstruiert oder Gelenkspülungen zur Knorpelglättung (z.B. bei
Arthrose) durchgeführt werden. Besonders häufig wird eine Arthroskopie am Kniegelenk (
Kniechirurgie) durchgeführt, z.B. bei Meniskus-, Gelenkknorpel- oder Bandverletzungen wie einem Kreuzbandriss. Ebenso können Hand-, Ellbogen-, Schulter-, Hüft- und Sprunggelenk arthroskopisch untersucht bzw. behandelt werden.