bedeutet, dass Verwandte und Freunde einem Patienten, der auf der Leberwarteliste steht, einer seiner beiden Nieren spenden kann.
Der Anteil der Lebendspende an der Gesamtzahl der
Nierentransplantation hat in den letzten Jahren in Deutschland stetig zugenommen und erreicht derzeit ca. 25 Prozent.
Die Nierenlebendspende ist im Transplantationsgesetz genau geregelt. Medizinische Voraussetzungen sind unter anderem zwei gesunde Nieren, ein gut funktionierendes Herz, normale Gefäße, kein Bluthochdruck und kein erhöhter Blutzucker (Diabetes mellitus).
Die Blutgruppe zwischen Spender und Empfänger muss identisch sein, der Empfänger muss nach den allgemeinen Kriterien für eine
Nierentransplantation geeignet und dem entsprechend auf die Warteliste aufgenommen sein.
Die Spenderniere wird meist über einen seitlichen Schnitt im Bereich des Oberbauchs entnommen, die Wunde anschließend chirurgisch verschlossen. Durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt nach einem solchen Eingriff beträgt 7 bis 10 Tage, die Arbeitsunfähigkeit ca. 1 bis 3 Monate.
Die Nierenlebendspende hat für den Empfänger viele Vorteile. Die lange Wartezeit auf eine Niere eines Verstobenen kann beträchtlich verkürzt werden. Die Operation ist vom zeitlichen Ablauf her genau planbar. Das Organ hat eine sehr kurze Konservierungszeit da beide Operationen (Explantation beim Spender, Implantation beim Empfänger) in der Regel im gleichen Zentrum durchgeführt werden. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen, dass Nieren von Lebendspendern eine bessere Funktionsrate und letztendlich auch eine längere Funktionsdauer haben, als die Nieren von Verstorbenen.