werden in drei Schweregrade unterteilt: Abstehende Ohren (
Ohrmuschel, abstehende) bilden Grad I. Bei Grad II sind noch die Grundstrukturen einer Ohrmuschel erkennbar. Bei Grad III fehlen diese; hierbei findet sich meist nur noch ein Ohrmuschelrudiment. In seltenen Fällen zeigt sich überhaupt keine Ohrmuschelanlage (Anotie). Eine Ohrmuschelfehlbildung von Grad III geht mit einer Nichtanlage des äußeren Gehörgangs (
Gehörgangsatresie) einher. In 90 Prozent der Fälle treten Grad II oder III einseitig auf. Und 90 Prozent der Patienten mit einem fehlgebildeten Gehörgang und Mittelohr haben eine normale Innenohrfunktion. Gleichwohl führen Ohrmuschelfehlbildungen von Grad II und III zu einer funktionellen (Hörverlust) und kosmetischen Beeinträchtigung. In einer Spezialsprechstunde werden die Betroffenen über die Möglichkeit der Ohrmuschelrekonstruktion und Versorgung der meist vorliegenden
Schallleitungsschwerhörigkeit informiert. Die Ohrmuschelrekonstruktion wird an der HNO-Klinik aus einem Grundgerüst aus porösem Polyethylen hergestellt. Meist wird in gleicher Sitzung das Gehör mithilfe der Implantation eines aktiven Mittelohrimplantats oder eines Knochenleitungshörgerätes versorgt, sodass auf dem betroffenen Ohr ein normales Sprachverstehen für Sprache, ein Richtungshören und ein verbessertes Sprachverstehen im Störschall möglich ist. Die Operation wird ab dem vierten Lebensjahr angeboten.