Bei der Behandlung von Arbeitsunfällen geht es darum, die Arbeitsfähigkeit vollständig wiederherzustellen. Um dieses Therapieziel zu erreichen, haben die Berufsgenossenschaften neben eigenen Kliniken (BG-Kliniken) einige Kliniken zugelassen, die sich auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert haben. Gelingt dies nicht, erhält der Patient eine (Unfall-)Rente. Die
Unfallchirurgie der Chirurgischen Klinik am Klinikum Großhadern ist für die Erstbehandlung von Arbeitsunfällen (Durchgangsarztverfahren) und die Weiterbehandlung auch von komplexen Verletzungen (sogenanntes Verletztenartenverfahren) zugelassen. Die Behandlungskosten von Arbeitsunfällen werden von den Berufsgenossenschaften getragen.